WAS ist der Deutsch-Französische Bürgerfonds?
Mit dem Vertrag von Aachen vom 22. Januar 2019 haben Deutschland und Frankreich ihre Zusammenarbeit weiter intensiviert. Ein wichtiger Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Einrichtung des Deutsch-Französischen Bürgerfonds.
Der Bürgerfonds unterstützt Bürgerinitiativen, Städtepartnerschaften und Projekte, die Menschen aus Deutschland und Frankreich zusammenbringen. Ziel ist es, Begegnungen über Grenzen, Regionen und Generationen hinweg zu ermöglichen, neue Verbindungen zu schaffen und die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu stärken.
WER kann eine Förderung beim Deutsch-Französische Bürgerfonds beantragen?
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds unterstützt eine vielfältige Auswahl an Akteuren. Antragsberechtigt sind unter anderem Vereine, Städtepartnerschaften, Bildungs- und Ausbildungszentren, gGmbHs, Stiftungen sowie Bürgerinitiativen und informelle Gruppen ab drei Personen.
WELCHE Projekte können gefördert werden?
Unterstützt werden Vorhaben, die neue deutsch-französische Kontakte schaffen, bestehende Partnerschaften vertiefen oder langfristige Kooperationen weiterentwickeln.
Darüber hinaus können Projekte gefördert werden, die zur Stärkung der Demokratie beitragen und den europäischen Verständigungsgedanken in seiner Vielfalt fördern.
Wichtig: Eine Förderung ist nur für geplante Projekte möglich. Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben können nicht berücksichtigt werden.
WIE und WOMIT wird ein Projekt gefördert?
Der Bürgerfonds verfügt über ein festgelegtes Jahresbudget, das fortlaufend über das gesamte Jahr hinweg auf eingehende Anträge verteilt wird. Dadurch bleibt der Zugang niedrigschwellig und ermöglicht Bürger:innen eine flexible Antragstellung.
Über die Förderplattform können Anträge in drei unterschiedlichen Förderkategorien gestellt werden: Kategorie 1: kleinere Förderungen bis zu 5.000 €, Kategorie 2: Vorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 10.000 €. Für weitreichende größere Projekte können in Kategorie 3 Fördermittel von bis zu 50.000 € beantragt werden. Die Förderung kann bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts abdecken.
WORAN erkenne ich, ob mein Projekt Potential hat, gefördert zu werden?
Grundlage für die Vergabe der Fördermittel ist ein Kriterienkatalog, der die inhaltliche Ausrichtung und Wirkung eines Projekts berücksichtigt.
Besonders gute Chancen auf eine Förderung haben Projekte, die sich beispielsweise mit folgenden Themen beschäftigen:
- Bürgerschaftliches Engagement und Begegnung: Förderung des Austauschs zwischen Generationen, gesellschaftliches Engagement und freiwillige Initiativen
- Nachhaltigkeit und Umwelt: Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und zukunftsorientierte Projekte
- Demokratie und Europa: Demokratiebildung, Menschenrechte, europäische Integration sowie Geschichte und Erinnerungskultur
- Kunst, Kultur, Musik, Gesundheit und Sport: Projekte, die Menschen durch gemeinsame Aktivitäten verbinden
- Vielfalt und Chancengleichheit: Engagement gegen Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus sowie Förderung von Integration und Diversität
- Gesellschaftliche Herausforderungen: Projekte zu Themen wie Geschlechtergerechtigkeit, sozialer Zusammenhalt, Abbau von Ungleichheiten und Digitalisierung
Besonders berücksichtigt werden Projekte aus dem ländlichen Raum und strukturschwachen Regionen sowie Vorhaben, die Umweltaspekte, die Gleichstellung der Geschlechter oder die Beteiligung vielfältiger Zielgruppen in den Mittelpunkt stellen.
WANN kann ich einen Förderantrag einreichen?
Förderanträge können grundsätzlich ganzjährig auf der Förderplattform gestellt werden.
Wichtig ist: Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn vollständig eingereicht werden. Eine frühzeitige Antragstellung wird empfohlen, damit ausreichend Zeit für die Prüfung und Bewilligung des Vorhabens bleibt.
Wer unterstützt mich bei der Antragstellung?
Für jedes deutsche Bundesland und jedes französische Departement stehen Regionalberatungsstellen als direkte Anlaufstellen zur Verfügung. Sie beraten und begleiten Interessierte bei Fragen rund um das Fördermodell, die Antragstellung und die Abrechnung von Projekten.
Die Regionalberatung für Hessen ist bei basa e.V. in Neu-Anspach im Taunus angesiedelt und unterstützt Projektinteressierte aus der Region bei ihren Vorhaben


