WAS ist der Deutsch-Französische Bürgerfond?
Mit dem Vertrag von Aachen vom 22. Januar 2019 wurde die deutsch-französische Zusammenarbeit auf eine neue Stufe gehoben. Frankreich und Deutschland richteten „einen gemeinsamen Bürgerfonds ein, der Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften fördern“ und Projekte unterstützen soll, welche Bürger:innen aus Deutschland und Frankreich über Grenzen, Regionen und Generationen hinweg vernetzt und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit intensiviert.
WER kann eine Förderung beim Deutsch-Französische Bürgerfond beantragen?
Der Deutsch-Französische Bürgerfonds richtet sich an Vereine, Städtepartnerschaften, Bildungs- und Ausbildungszentren, gGmbHs, Stiftungen, sowie Bürgerinitiativen & informelle Gruppen (mind. 3 Personen).
Welche Projekte können gefördert werden?
Gefördert werden können Projekte, deren Ziel es ist, die deutsch-französischen Beziehungen und den direkten Austausch zwischen der deutschen und der französischen Zivilgesellschaft zu initiieren, zu vertiefen oder langfristig zu erneuern, die Demokratie in Deutschland und Frankreich zu stärken sowie den europäischen Verständigungsgedanken in seiner Vielfalt zu befördern. Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.
WIE und WOMIT wird ein Projekt gefördert?
Der Bürgerfond hat ein verfügbares Jahresbudget, welches an eingehende Anträge nicht nur zu Jahresbeginn, sondern über den ganzen Jahresverlauf hinweg verteilt wird, um so die Niedrigschwelligkeit für Bürger:innen zu erhalten.
Auf der Förderplattform können drei unterschiedliche Förderkategorien beantragt werden: von kleinen Finanzspritzen bis zu 5.000 € (Förderkategorie 1), über höhere Beträge von bis zu 10.000 € (Kategorie 2) oder große Projekte bis hin zu 50.000 € (Kategorie 3). Die Förderung erfolgt bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes.
WORAN erkenne ich, ob mein Projekt Potential hat, gefördert zu werden?
Der Bürgerfond vergibt sein Budget anhand eines Kriterienkatalogs an Projekte, die einen besonderen Wert auf die inhaltliche Ausgestaltung und Bearbeitung von folgenden Themenschwerpunkten legen:
- Bürgerschaftliches Engagement und intergenerationeller Dialog / Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung / Demokratie und Menschenrechte / Europäische Integration/Europa / Geschichte und Erinnerungskultur in Europa / Musik, Kunst und Kultur / Gesundheit und Sport
- Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, basierend bspw. auf Religion, Gender und/ oder Geschlecht, politische Einstellung oder Zugehörigkeit, oder ferner auf Hass, Rassismus und Antisemitismus
- soziale und gesellschaftliche Fragestellungen: Geschlechtergerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und Kampf gegen Ungleichheiten, Integration und Diversität, Digitalisierung
- Projektvorschläge aus dem ländlichen Raum und strukturschwachen Gebieten, sowie Projekte, die Umweltfragen, die Gleichstellung der Geschlechter oder die Diversifizierung der Teilnehmende einbeziehen, werden besonders berücksichtigt
WANN kann ich einen Förderantrag einreichen?
Grundsätzlich können Anträge über den ganzen Jahresverlauf eingereicht werden. Jedoch muss ein Projektantrag allerspätestens bis exakt 6 Wochen vor Projektbeginn auf der Förderplattform abgesendet werden.
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Unter folgendem Link können Sie die aktuellen Förderrichtlinien einsehen:
https://www.buergerfonds.eu/richtlinien
Oder wir fügen das PDF (siehe Anhang) direkt ein
Weitere Informationen auf der Seite des Deutsch-Französischen Bürgerfonds:
https://www.buergerfonds.eu/


